Erneuerung der Doktorate der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Die Satzung der Universität Wien sieht vor, dass die Universität Wien die bereits erfolgte Verleihung eines akademischen Grades aus besonderem Anlass, insbesondere anlässlich der 50. Wiederkehr des Tages der Verleihung, erneut vornehmen kann, wenn dies im Hinblick auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste, das hervorragende berufliche Wirken oder die enge Verbundenheit der/des Absolvent*in mit der Universität Wien gerechtfertigt ist.
Die Erneuerung des akademischen Grades findet traditionell im Frühling im Rahmen eines akademischen Festaktes im Großen Festsaal der Universität Wien statt, wobei den Jubilar*innen auch ein Diplom feierlich überreicht wird, in welchem in Form eines Relativsatzes die besonderen Verdienste der Jubilare festgehalten werden.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gratuliert den Jubilar*innen sehr herzlich und bedankt sich für die Verbundenheit zur Universität Wien!