Forschungsschwerpunkte und Themenfelder
Positionierung und Forschungsauftrag
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien zählt zu den führenden europäischen Fakultäten für Rechtswissenschaften. Sie versteht diese Positionierung nicht nur als Auftrag für eine breite und exzellente Forschungstätigkeit, sondern auch für ein vielseitiges Lehrangebot. Sowohl in der Forschung als auch in der Lehre steht die Fakultät für Praxisrelevanz, Internationalität und Grundlagenorientierung. Eine Rechtswissenschaftliche Fakultät dieser Größenordnung hat in der Forschung umfassende Kompetenz zu prästieren, sie ist zudem der Gesellschaft verpflichtet, die wissenschaftliche Berufsvorbildung und Berufsausbildung in den klassischen Jurist*innenberufen zu garantieren. Die Fakultät will daher in allen Fächern eine umfassende Kompetenz beibehalten. Für ihre Forschungsstrategie ergibt sich daraus ein breites Spektrum von Forschungsfeldern, die das nationale und internationale Recht in seiner gesamten Breite umfassen. Zugleich setzen die Forschungsschwerpunkte der Fakultät durchgängig die Vernetzung umfassender rechtswissenschaftlicher Kompetenzen voraus.
Forschungsfelder und internationale Ausrichtung
Die Rechtsgebiete, auf die sich die Forschungstätigkeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bezieht, werden auch von der Rechtsordnung vorgegeben. Damit sind bereits wesentliche Forschungsfelder festgelegt; zugleich nimmt die Fakultät selbstverständlich aktuelle Rechtsentwicklungen in ihre Forschungstätigkeit auf. Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung sind der Fakultät gleichermaßen wichtig und eng miteinander verbunden.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt in ihren Forschungsschwerpunkten verstärkt auf Problemstellungen von europäischer und internationaler Bedeutung. Auch die einzelnen Fachbereiche legen auf international relevante Themen großer Wert. Dabei werden aktuelle Fragestellungen von grenzüberschreitender Relevanz zunehmend in Kooperation mit ausländischen, internationalen oder gemeineuropäischen Institutionen (wie z.B. dem European Law Institute) beforscht.
Forschungsschwerpunkte
Neben der Fortführung und Vertiefung der Forschungstätigkeit in der gesamten Rechtswissenschaft wird die Fakultät folgende Forschungsschwerpunkte setzen und sich dabei sowohl inter- als auch intradisziplinär vernetzen:
Dieser Forschungsschwerpunkt wird von den Grundlagenfächern – Rechtsphilosophie, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, Religions- und Kulturrecht – betrieben und befasst sich mit der Vertiefung der europäischen Perspektiven der Rechtsentwicklung. Insbesondere werden jene Aspekte untersucht, die sich im Zusammenhang mit der europäischen Integration als Spezifika der europäischen Rechtskultur begreifen lassen, was eine verstärkte Reflexion und Erforschung der rechtskulturellen Dimension in einem weiteren europäischen Sinnkontext erforderlich macht. Dies soll etwa im Wege der vertikalen (Rechtsgeschichte) und horizontalen Rechtsvergleichung geschehen, bei der zum einen moderne Regelungslagen und Institutionen und zum anderen deren jeweilige historische Entstehungsbedingungen und Entwicklungsverläufe analysiert und miteinander verglichen werden.
Dabei gilt es, die der Rechtsentwicklung und den heutigen europäischen Rechtsordnungen zugrundeliegenden Rechtsprinzipien zu rekonstruieren und in ihrer Wirkmächtigkeit zu erforschen. Auf diese Weise werden die gemeinsamen Grundstrukturen der europäischen Rechtsordnungen herausgearbeitet. Sämtliche juristische Grundlagenfächer sind hier angesprochen. Die wachsende internationale Vernetzung und insbesondere die enge Verzahnung von Unionsrecht und nationalem Recht sowie die zunehmende Digitalisierung des Rechts und des juristischen Entscheidens und Argumentierens sind darüber hinaus eine große Herausforderung für die Methodenlehre. Die Rechtswissenschaft an der Universität Wien ist seit jeher in besonderer Weise methodisch orientiert. Ihre methodische Tradition soll mit Blick auf diese neuen Herausforderungen weitergeführt, kritisch hinterfragt und weiterentwickelt werden.
In dem Maße, in dem sich menschliche Interaktionen, Vermögensgüter und wirtschaftlich relevante Transaktionen von der analogen in die digitale Welt verlagern und analoge und digitale Welt ineinander verfließen, ist auch das Recht gefordert. Die Rechtsordnung muss in der Lage sein, neu auftretende Rechtsprobleme zu lösen und steht in der Verantwortung, auch in der digitalen Zukunft für Rechtssicherheit und ein lebenswertes Leben der Bürger*innen zu sorgen. Rechtsfragen betreffend Vertragsmodelle der Sharing Economy, Smart contracts, 3-D-Printing, Datenwirtschaft, Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und Robotik, soziale Medien und Persönlichkeitsrechte, Immaterialgüterrecht, Crowdworking, Cybercrime, neue Anforderungen an das Steuerrecht, Wissensorganisation in Unternehmen sowie die von der Europäischen Kommission zu den prioritären Aufgaben erklärte Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts einschließlich kartellrechtlicher Fragen sind Herausforderungen, die die Zukunft bestimmen und die sowohl de lege lata als auch de lege ferenda unter Berücksichtigung der europäischen und internationalen Entwicklungen grundlegend neu bearbeitet werden müssen. Dazu kommt, dass sich die Digitalisierung auch auf die Strukturierung des Rechts und seine Erscheinungsformen auswirkt, was wiederum Einfluss auf das Rechtsdenken hat. Für all diese Aspekte gilt, dass sich die Forschungsfragen in fächerübergreifenden Zusammenhängen stellen und interdisziplinär gelöst werden müssen.
Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts "Digitale Wirtschaft – digitales Recht" unterstützt die Rechtswissenschaftliche Fakultät den österreichischen und europäischen Gesetzgeber sowie internationale Organisationen bei der Entwicklung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft. Mit der wissenschaftlichen Bearbeitung komplexer Rechtsfragen im Zusammenhang mit digitalen Entwicklungen trägt die Rechtswissenschaftliche Fakultät aktiv zur Schaffung eines Rechtsrahmens bei, der sowohl Innovation und wirtschaftliches Wachstum fördert als auch die Rechte und Interessen des Einzelnen schützt. In den kommenden Jahren soll die enge Zusammenarbeit mit Regierungen, Internationalen Organisationen, NGOs und anderen Akteuren weiter vertieft werden, um Lösungen für die Herausforderungen zu finden, die die digitale Wirtschaft mit sich bringen. Außerdem soll die internationale Vernetzung durch zahlreiche Kontakte zu ausländischen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Kooperation mit dem European Law Institute, genützt werden, um den Einfluss wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des digitalen Rechts auf die Regulierungstätigkeit zu fördern.
Die zunehmende internationale Migration und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaft stellt die Rechtswissenschaft vor vielfältige Herausforderungen, die sich quer durch die Rechtsordnung ziehen: Zunächst fragt sich, mit welchen Instrumenten der Staat, auch angesichts seiner völker-, unions- und grundrechtlichen Bindungen, Migration steuern kann, und zwar in all ihren Spielarten, von der Flucht- über die Arbeits- und Familien- bis hin zur Bildungsmigration. Sodann löst Migration verschiedenste Folgefragen aus: für die Regulierung des Arbeitsmarkts, für die Aufnahme von Migrant*innen in die Sozialsysteme und in das Bildungssystem, für ihre Stellung am Wohnungsmarkt und für ihre Integration.
Aus demokratiepolitischer Sicht zentral ist ebenso, unter welchen Bedingungen Migrant*innen die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann oder soll und welche Partizipationsmöglichkeiten für sie jenseits der Einbürgerung bestehen. Schließlich ist unklar, was all das für eine Gesellschaft bedeutet, die immer pluralistischer wird, in der aber zugleich kulturelle und religiöse Konflikte zunehmen. Diesen Fragen stellt sich der Forschungsschwerpunkt, nicht nur für das positive österreichische Recht, sondern auch aus rechtsvergleichender, rechtshistorischer und rechtsphilosophischer und kriminologischer Perspektive.
Grund- und Menschenrechte stellen einen eigenen Forschungsbereich dar, sind aber keineswegs als abgeschlossen oder getrennt zu betrachten; als Querschnittsmaterie durchdringen sie vielmehr die gesamten nationalen, supra- und auch internationalen Rechtsordnungen. Unter der Prämisse, dass Grund- und Menschenrechte im Rahmen einer dynamisch-evolutiven Interpretation zu gewinnende Antworten auf aktuelle Fragen geben sollen, weisen die großen Fragen unserer Zeit und deren Verhandlung in den Teildisziplinen regelmäßig auch eine grund- und menschenrechtliche Dimension auf.
Die wissenschaftliche Befassung mit diesen Fragen im Forschungsschwerpunkt „Grund- und Menschenrechte vor komplexen Herausforderungen“ lässt sich in drei größere Teilbereiche untergliedern:
Erstens, gilt die Forschung der Analyse, Begründung und Operationalisierung der Idee von Menschenrechten als universalen Rechten aller Menschen; eine Vorstellung, die freilich zunehmend in Zweifel gezogen wird, etwa unter Rekurs auf kulturkontextuelle Besonderheiten oder (vermeintlich) postkolonial fortgeschriebene Machtungleichgewichte.
Zweitens, adressiert die Forschung die Grund- und Menschenrechtsbindung unter veränderten Vorzeichen. Herrschaft ist heute nicht mehr nur Staatsgewalt, sondern wird auch von überstaatlichen Instanzen und mächtigen Privatpersonen ausgeübt, auf mehreren Ebenen und in einander überlappenden Bereichen, manchmal fragmentiert, manchmal koordiniert und manchmal in Konkurrenz zueinander. Der Staat reguliert, überwacht und verbietet in zunehmendem Maß, aber er legitimiert dies heute stärker damit, dass er die Grundfreiheiten der einen beschneiden muss, um die Menschenrechte der anderen zu schützen, und er arbeitet dabei vermehrt mit internationalen Organisationen, supranationalen Instanzen und anderen Staaten zusammen. Unternehmen haben wirtschaftliche Machtpositionen aufgebaut, die es ihnen erlauben, ihren Mitarbeiter*innen, den Mitbewerber*innen und den Staaten gegenüber gleichermaßen die Bedingungen zu diktieren. Suchmaschinen und soziale Medien verfügen über enorme Datenbestände und damit über immense Wissensmacht, zu der wir alle als informelle Mitarbeiter*innen bereitwillig beitragen. Unter diesen Bedingungen muss der Schutz der Grund- und Menschenrechte quer durch die Rechtsgebiete neu gedacht werden. Hier stellen sich Fragen einer partiellen Erweiterung der Grund- und Menschenrechtsbindung Privater, wie wir sie etwa im EU-Recht erleben, aber auch solche nach einem geänderten Rollenverständnis des Staates, etwa hinsichtlich der Gewichtsverschiebung von der abwehrrechtlichen Funktion hin zu einer stärkeren Schutzfunktion von Grund- und Menschenrechten auch in einer exterritorialen Dimension (jüngst etwa in Ansehung von Verantwortlichkeiten in Wertschöpfungsketten).
Drittens, gilt es die Maßstabsfunktion und Steuerungsfähigkeit der Grund- und Menschenrechte, wie sie etwa im Rahmen der strategischen Prozessführung ausgelotet wird, im Hinblick auf thematische Herausforderungen zu erforschen. Dazu zählen etwa die Bereiche Migration, Klimawandel, Strafverfolgung und Strafvollzug, Digitalisierung und künstliche Intelligenz sowie Wirtschaft und (soziale) Ungleichheiten.
Neben der Forschung und Lehre legen wir schließlich besonderen Wert auf den Wissenstransfer, um entsprechend der Third-Mission-Strategie der Universität Wien als Fakultät einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Nicht zuletzt auch in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, das dem Institut für Staats- und Verwaltungsrecht als Partnereinrichtung angeschlossen ist, organisieren wir nationale und internationale Tagungen, an ein breites Publikum adressierte Diskussionsveranstaltungen (z.B. die Human Rights Talks) und Workshops mit nationalen und internationalen Stakeholdern, um unsere Forschung in gesellschaftliche Relevanz zu übersetzen. Auch anwendungsorientierte Drittmittelprojekte (gefördert u.a. von FWF und EU) leisten dazu einen wichtigen Beitrag.
Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und Behinderung sind Persönlichkeitsmerkmale, die das Recht besonders aufmerksam und nachhaltig schützt. Aktuelle Forschungen stellen das Zusammenwirken mehrerer Diskriminierungsmerkmale in den Fokus und verfolgen somit einen intersektionalen Ansatz im Antidiskriminierungsrecht.
Weiterhin sticht aber Geschlecht als Merkmal hervor, da es stets sichtbar ist und dank globaler, traditionell verwurzelter und vielfach sozial verankerter Vorstellungen von Geschlechterdifferenzen als Herrschaftskategorie besonders wirkmächtig bleibt. Diese Herrschaftsdimension mit Blick auf das Recht kritisch zu analysieren, ist die zentrale Aufgabe der Legal Gender Studies. Dabei geht es zunächst um die ganz grundlegende Frage, wie Geschlecht durch das Recht hergestellt wird – so etwa in Debatten um die Ausgestaltung weiterer geschlechtlicher Varianten (wie „inter“ oder „divers“) neben „männlich“ und „weiblich“ im Personenstandsrecht und deren Implementierung in anderen Rechtsbereichen.
Beispielhaft seien weitere zentrale Herausforderungen angesprochen:
Im Arbeitsrecht werden Diskriminierungsverbote, positive Maßnahmen und geschlechtsspezifische Arbeitnehmer*innenschutznormen verhandelt; das Unternehmensrecht ist durch die Einführung von Geschlechterquoten für Aufsichtsräte betroffen; im Strafrecht stehen Fragen des Schutzes vor (sexueller) Gewalt im Zentrum, und im Zivilrecht werden unter anderem geschlechtsspezifische Aspekte des Zusammenlebens behandelt – sei es im Rahmen einer Lebensgemeinschaft, einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft. Rechtshistorische und rechtsphilosophische Überlegungen erweitern und vertiefen die rechtsdogmatischen Perspektiven, wenn es etwa um die Zulässigkeit von Quotenregelungen in Personalaufnahmeverfahren oder in der Politik geht, oder wenn es gilt, rechtliche Lösungen für Konflikte im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen zu finden, deren Konzepte hinsichtlich der Stellung der Geschlechter bisweilen stark divergieren.
Im österreichischen Umweltrecht kommt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowohl in der Forschung als auch in der Lehre die Pionierrolle zu. Der Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zwingt das Rechtssystem, auf Probleme, die dem Grunde nach seit langem bekannt sind, unter hohem Zeitdruck neue Antworten zu finden, die juristisch vorbereitet und aufbereitet werden wollen. Die Veränderungen berühren nahezu jeden Rechtsbereich und erfordern Antworten auf Spezialprobleme sowie Anpassungen des allgemeinen rechtlichen Instrumentariums gleichermaßen. Im internationalen Recht wird untersucht, welche völkerrechtlichen Vorgaben und europäischen Strategien zum Klimaschutz entwickelt werden.
Das öffentliche Recht hat sodann zum einen zu klären, wie diese Vorgaben kompetenzrechtlich in innerstaatliches Recht umzusetzen sind, zum anderen eine Vielzahl von Einzelproblemen zu lösen: Wie lassen sich Projekte zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. Ausbau von Wasserkraft, Windenergie, Stromleitungen, öffentlichem Verkehr) mit traditionellem Umwelt- und Landschaftsschutz in Einklang bringen? Wie kann Klimaschutz bereits in die Fachplanungen integriert, aber auch im traditionellen Umweltanlagenrecht berücksichtigt werden, etwa indem die Abwägung als Voraussetzung von Projektgenehmigungen und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Verwaltungsverfahren weiterentwickelt wird? Realistisch betrachtet setzt die Beforschung von Nachhaltigkeitsfragen im öffentlichen Recht auch eine hohe wirtschaftsrechtliche Kompetenz voraus, die die Fakultät durch ihre Berufungspolitik gezielt stärken will. Insoweit ist z.B. zu untersuchen, wie Klima- und Umweltschutz mit wirtschaftsrechtlichen Instrumenten, insbesondere durch das Beihilfen- und Vergaberecht gestärkt und mit Blick auf seine soziale Dimension in die Daseinsvorsorge integriert werden kann, aber auch, wie ein glaubwürdiges System von Nachhaltigkeitszertifikaten für Produkte und Dienstleistungen funktioniert. Aufbauend auf den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen werden steuerrechtliche Maßnahmen auf ihre Lenkungswirkung hin untersucht. Der Einsatz von Steuern hat sich oft als eine bessere Alternative zur echten Marktregulierung erwiesen.
Seit die Europäische Kommission Unternehmen und Kapitalmarkt als entscheidende Hebel zur Erreichung der Ziele ihres Europäischen Green Deal erkannt hat, wird auch das Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zunehmend von Nachhaltigkeitsaspekten geprägt. Neue Rechtsakte werden in rascher Abfolge erlassen und betreffen nahezu alle Bereiche des Wirtschaftsprivatrechts. Zu nennen sind hier beispielsweise die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere nach der Taxonomie-VO, und die sogenannte Environmental Social Governance (ESG), die auf vielen Ebenen des Gesellschaftsrechts auf eine nachhaltige Unternehmensführung zielt, etwa bei Vorstandsvergütung, Vorstands- und Aufsichtsratspflichten sowie „Lieferkettenverantwortung“ großer Unternehmen für Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette (den aktuellen Kommissionsvorschlag einer Corporate Sustainability Due Dilligence Directive). Im Kapitalmarktrecht geht es beispielsweise um die Zertifizierung nachhaltiger Anlagen und nachhaltige Anlageberatung, im Lauterkeitsreicht um Bekämpfung von „Greenwashing“, im Kartellrecht um Nachhaltigkeitsvereinbarungen und deren Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot des Art 101 Abs 1 AEUV. Insgesamt findet im gesamten Unternehmensrecht (iwS) ein Paradigmenwechsel hin zu einer „Sustainable Corporate Governance“ statt, der an der Fakultät wissenschaftlich begleitet werden muss.
Aus privatrechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive stehen haftungsrechtliche Fragen (Microplastic Litigation, Climate Change Litigation, allgemeine Umwelthaftung durch Industrieanlagen, Haftungsfragen im Zusammenhang mit Tierhaltung etc.) im Vordergrund.
Aus zivilprozessualer Sicht rückt zunehmend auch die Lösung von Streitigkeiten in den Fokus, die mit dem Klimawandel einhergehen und vor verschiedenen Gerichten ausgetragen werden.
Das Umweltstrafrecht sichert die in den genannten Rechtsgebieten getroffenen gesellschaftlichen Kompromisse (etwa zu Klima- und Generationengerechtigkeit; Nutzung der Umweltressourcen versus Umweltschutz) ab und leistet so einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der ökologischen Lebensgrundlage des Menschen. Auf europäischer wie internationaler Ebene gewinnt dieses Instrument stetig an allgemeiner Bedeutung ebenso wie in Form eines eigenständigen „Klimastrafrechts“.
Aus rechtsphilosophischer Perspektive beschäftigen insbesondere Herausforderungen der Klima- und Generationengerechtigkeit in globaler wie nationaler Perspektive. Zu erforschen ist etwa die Renaissance von Methoden des zivilen Ungehorsams im Rahmen des Klimaaktivismus und inwiefern solche illegale Protestformen angesichts der Dringlichkeit der Probleme als rechtsethisch legitim erachtet werden können. Weiters stellen sich Fragen globaler Gerechtigkeit und jener zwischen Nationalstaaten angesichts klimabedingter Migrationsbewegungen. Dabei ist auch zu thematisieren, inwieweit das Konzept des Nationalstaats angesichts globaler Herausforderungen in eine Krise gerät und was es gleichwohl weiterhin zu leisten imstande ist.
Im Digitalisierungsrecht stellen sich, beispielsweise, Fragen des ressourcenschonenden IT-Einsatzes („Green IT“) und der ökologischen Auswirkungen von rechtlich-technischen Innovationen (Clouds, Blockchain, insbesondere Bitcoin).
Insgesamt gilt es in diesem Forschungsschwerpunktes folglich, die Bezüge der Nachhaltigkeit zu Umwelt, Wirtschaft und Sozialem zu identifizieren, sie rechtswissenschaftlich zu analysieren, Interdependenzen herauszuarbeiten und, soweit angezeigt, auf Grundlage der Forschungsergebnisse Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Die europäische Rechtsentwicklung erfordert vor allem im Bereich des Unternehmensrechts erhebliche Anpassungen, insbesondere im Gesellschaftsrecht, im Kapitalmarktrecht sowie im Wettbewerbsrecht, im Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, E-Commerce-Recht einschließlich des gesamten IT-Rechts, im technologienahen Immaterialgüterrecht unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen sowie im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.
Das Binnenmarktziel der Europäischen Union führt im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht zu einer fortschreitenden Rechtsangleichung und -vereinheitlichung und damit zu besonderen Herausforderungen für die Rechtswissenschaft. Dies gilt insbesondere für börsenotierte Gesellschaften, den technologienahen Bereich und das Kartellrecht. Auch der Einfluss der Grundfreiheiten auf das Gesellschaftsrecht steht nach einer ersten Welle wegweisender Entscheidungen erneut im Rampenlicht.
Diese Beispiele stehen nicht nur für eine kontinuierliche Steigerung der Regelungsdichte im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, sondern auch für eine neue Qualität der Rechtsangleichung auf europäischer Ebene. Hand in Hand geht eine Europäisierung der einschlägigen Rechtswissenschaft: Rechtsvergleichende Arbeit und die Suche nach Best Practice-Beispielen prägen die Diskussion, rechtsökonomische Argumentation und prinzipienbasierte Regulierung gewinnen an Bedeutung. Besondere Dynamik ergibt sich dabei aus dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs.
Trotz der massiven Europäisierung des Wirtschafts- und Unternehmensrechts obliegen Fiskalentscheidungen noch immer rein dem Nationalstaat. Rufe nach einer europäischen Fiskalunion fachen aber in Krisenzeiten immer auf, wie etwa der Staatsschuldenkrise und Wirtschaftskrise ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie. Aus diesem Grund gilt es, die Frage, wie eine europäische Fiskalunion tatsächlich ausgestaltet sein kann, wissenschaftlich zu beleuchten. Die Antworten hierauf sind zentral für die weitere Ausgestaltung der europäischen Wirtschaft.
Das Wirtschaftsstrafrecht knüpft an diese Entwicklung an. Gerade die strafrechtlichen Risiken international agierender Konzerne sind ein Schwerpunkt dieses Rechtsgebiets.
Das Problem einer umfassenden Gesundheitsvorsorge stellt sich – nach der COVID-19 Pandemie nochmals verstärkt – nicht nur isoliert in Österreich, sondern in sämtlichen Staaten der Europäischen Union; dabei ist auch die internationale Entwicklung zu berücksichtigen. Dieses Thema kann daher in besonderer Weise in einer internationalen und interdisziplinären Kooperation wissenschaftlich bearbeitet werden. Dazu kommt, dass der Zuwachs an grenzüberschreitenden Sachverhalten im Gesundheitssektor (etwa im Bereich der medizinischen Forschung, des Arzneimittelmarktes oder der Organ- und Gewebetransplantation) zu einer immer größeren Zahl von inter- und supranationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich führt, die einer näheren Analyse bedürfen.
Dieser Forschungsschwerpunkt behandelt nicht nur die klassischen Themen des Gesundheits- und Medizinrechts fächerübergreifend, wie z.B. Organisation und (die immer stärker diskutierte) Finanzierung des Gesundheitswesens, Berufsrechte der Gesundheitsberufe, Krankenanstaltenrecht, Einwilligung und Aufklärung, Schweigepflicht und Datenschutz, zivil- und strafrechtliche Haftung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Rechtsfragen am Lebensende einschließlich Sterbeverfügungsrecht, Leichenrecht, Bekämpfung ansteckender Krankheiten, Zwangsmaßnahmen in Medizin und Pflege. Auch die Herausforderungen, die sich für die Rechtsordnung durch neue medizinische Technologien und die Digitalisierung stellen (z.B. Reproduktionsmedizin, Gentechnik, Stammzellforschung, Tissue Engineering [einschließlich Forschung an Modellen wie z.B. Embryoiden], personalisierte, datenbasierte und regenerative Medizin), benötigen eine angemessene rechtswissenschaftliche Aufarbeitung und didaktische Vermittlung, die die Grenzen der die traditionellen juristischen Kernfächer überschreitet. Begleitende rechtsethische Aspekte werden ebenso – auch in Verbindung mit den demografischen Veränderungen der Gesellschaft – einbezogen. Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunkts findet auch eine enge Zusammenarbeit mit Akteuren des Gesundheitswesens, einschließlich Gesundheitspolitik statt, etwa im Rahmen von Beratungsgremien.
Eingebunden in diese Forschungstätigkeit ist auch die Medizinische Universität Wien, insbesondere im Rahmen des als fakultätsübergreifende Forschungsplattform etablierten Instituts für Ethik und Recht in der Medizin und des bestehenden Kooperationsvertrags zwischen der Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Bio- und Medizinethik und des Medizinrechts. Der Kooperationsvertrag wurde zuletzt wieder verlängert, und das Institut steht derzeit auch unter der Leitung eines Angehörigen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Während die großen Privatrechtskodifikationen des 19. Jahrhunderts den Anspruch hatten, das Privatrecht systematisch in einem Gesetzbuch abschließend zu regeln, ist das Privatrecht heute durch starke Rechtszersplitterung gekennzeichnet. Neben das ABGB, das laufend punktuell reformiert und partiell neukodifiziert wird, sind zahlreiche Sondergesetze vor allem im Bereich des Verbraucher*innenprivatrechts getreten. Grund dafür ist die Notwendigkeit, das Privatrecht an geänderte gesellschafts- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen anzupassen sowie europäische Rechtsakte zu implementieren.
Das Privatrecht ist heute mehrschichtig, sowohl hinsichtlich des Regelungsortes, der Regelungsherkunft, der Regelungsdichte und den zeitlichen und historischen Rahmenbedingungen, in denen einzelne Gesetze oder Regelungen geschaffen wurden. Die erreichte Komplexität des Privatrechts lässt eine umfassende Neukodifikation des gesamten Privatrechts illusorisch erscheinen. Die Herausforderung besteht vielmehr darin, bei einzelnen Gesetzgebungsverfahren auf die Konsistenz der neuen Bestimmungen mit dem Regelungsumfeld zu achten, um Systematik zu wahren, Praktikabilität zu erzielen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Es gehört zu einer langen Tradition der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, den Gesetzgeber bei umfassenden Reformprojekten wissenschaftlich zu begleiten, Reformen anzustoßen, mit jeder Reform verbundene Rechtsfragen zu lösen und für die Praxis aufzubereiten und diese Reformprojekte durch rechtsvergleichende, rechtshistorische und europarechtliche Untersuchungen vorzubereiten. Der Forschungsschwerpunkt ist insofern fächerübergreifend und nützt die internationale Vernetzung durch zahlreiche Kontakte zu ausländischen Einrichtungen sowie die Kooperation mit dem European Law Institute. Beispielhaft können aus jüngerer Zeit die Reform des Erbrechts, das Erwachsenenschutzrecht, das Familienrecht, das Recht der bürgerlichrechtlichen Gesellschaft, das Kreditvertragsrecht, das Verbraucherschutzrecht oder das Schadenersatzrecht genannt werden.
Die Globalisierung bewirkt eine zunehmende Zahl von Verfahren mit grenzüberschreitenden und anderen internationalen Bezügen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, befasst sich dieser Forschungsschwerpunkt unter anderem mit der internationalen Dimension von Verfahren, der Europäisierung des Verfahrensrechts, vergleichendem Verfahrensrecht sowie der Verschränkung des Internationalen Privatrechts mit dem Internationalen Zivilprozessrecht. Besonderes Gewicht soll auf außergerichtliche Konfliktbeilegungsmechanismen mit internationalen Aspekten gelegt werden. Von stark wachsender Bedeutung ist hier auch die Digitalisierung von Verfahren. Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunkts wird auch die historische Entwicklung von Konfliktregelungsmechanismen erforscht.
Nicht nur im grenzüberschreitenden Kontext stoßen allerdings die bekannten Mechanismen der Rechtsdurchsetzung (behördliche Verfahren mit Entscheidungen und Vollstreckung derselben) in einer im Umbruch befindlichen Gesellschaft in letzter Zeit auf Grenzen. Zum einen empfindet die Gesellschaft behördliche Streitregelung oftmals – zu Recht oder auch zu Unrecht – als Ausdruck der herrschenden politischen Machtverhältnisse und daher als nicht am Schicksal der Betroffenen ausgerichtet und nicht gerecht. Zum anderen werden solche obrigkeitlichen Entscheidungen bis auf wenige Bereiche der Gesellschaft auch immer weniger als befriedend und konstruktiv für künftige Geschehen angesehen. Nicht zuletzt deshalb haben sich in so gut wie allen Bereichen des Rechts neben den klassischen Instrumenten der Rechtsdurchsetzung auch neue Konfliktregelungsmechanismen etabliert (Alternative Dispute Resolution, Diversion im Strafverfahren; Konfliktregelung im Allgemeinen; kollektiver Rechtsschutz).
Diese Entwicklungen erfassen das gesamte Verfahrensrecht in Zivil-, Verwaltungs- und Strafsachen. Es besteht das Bedürfnis nach neuen Strategien der Rechtsdurchsetzung, die dazu beitragen, dass die gefundenen Kompromisse auch in rechtlich verbindlicher Form gesellschaftliche Akzeptanz erlangen. Diese Veränderungen aufzuarbeiten, Risiken und Chancen neuer Konfliktregelungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese Entwicklungen wissenschaftlich-kritisch zu begleiten, ist eine wesentliche Herausforderung für die kommenden Jahre, der sich die Rechtswissenschaftliche Fakultät verstärkt widmen wird.