Europäisierung des Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrechts
Die europäische Rechtsentwicklung erfordert vor allem im Bereich des Unternehmensrechts erhebliche Anpassungen, insbesondere im Gesellschaftsrecht, im Kapitalmarktrecht sowie im Wettbewerbsrecht, im Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, E-Commerce-Recht einschließlich des gesamten IT-Rechts, im technologienahen Immaterialgüterrecht unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen sowie im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.
Das Binnenmarktziel der Europäischen Union führt im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht zu einer fortschreitenden Rechtsangleichung und -vereinheitlichung und damit zu besonderen Herausforderungen für die Rechtswissenschaft. Dies gilt insbesondere für börsenotierte Gesellschaften, den technologienahen Bereich und das Kartellrecht. Auch der Einfluss der Grundfreiheiten auf das Gesellschaftsrecht steht nach einer ersten Welle wegweisender Entscheidungen erneut im Rampenlicht.
Diese Beispiele stehen nicht nur für eine kontinuierliche Steigerung der Regelungsdichte im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, sondern auch für eine neue Qualität der Rechtsangleichung auf europäischer Ebene. Hand in Hand geht eine Europäisierung der einschlägigen Rechtswissenschaft: Rechtsvergleichende Arbeit und die Suche nach Best Practice-Beispielen prägen die Diskussion, rechtsökonomische Argumentation und prinzipienbasierte Regulierung gewinnen an Bedeutung. Besondere Dynamik ergibt sich dabei aus dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs.
Trotz der massiven Europäisierung des Wirtschafts- und Unternehmensrechts obliegen Fiskalentscheidungen noch immer rein dem Nationalstaat. Rufe nach einer europäischen Fiskalunion fachen aber in Krisenzeiten immer auf, wie etwa der Staatsschuldenkrise und Wirtschaftskrise ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie. Aus diesem Grund gilt es, die Frage, wie eine europäische Fiskalunion tatsächlich ausgestaltet sein kann, wissenschaftlich zu beleuchten. Die Antworten hierauf sind zentral für die weitere Ausgestaltung der europäischen Wirtschaft.
Das Wirtschaftsstrafrecht knüpft an diese Entwicklung an. Gerade die strafrechtlichen Risiken international agierender Konzerne sind ein Schwerpunkt dieses Rechtsgebiets.
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