Gesundheits- und Medizinrecht; Bioethik, Biotechnologierecht
Das Problem einer umfassenden Gesundheitsvorsorge stellt sich – nach der COVID-19 Pandemie nochmals verstärkt – nicht nur isoliert in Österreich, sondern in sämtlichen Staaten der Europäischen Union; dabei ist auch die internationale Entwicklung zu berücksichtigen. Dieses Thema kann daher in besonderer Weise in einer internationalen und interdisziplinären Kooperation wissenschaftlich bearbeitet werden. Dazu kommt, dass der Zuwachs an grenzüberschreitenden Sachverhalten im Gesundheitssektor (etwa im Bereich der medizinischen Forschung, des Arzneimittelmarktes oder der Organ- und Gewebetransplantation) zu einer immer größeren Zahl von inter- und supranationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich führt, die einer näheren Analyse bedürfen.
Dieser Forschungsschwerpunkt behandelt nicht nur die klassischen Themen des Gesundheits- und Medizinrechts fächerübergreifend, wie z. B. Organisation und (die immer stärker diskutierte) Finanzierung des Gesundheitswesens, Berufsrechte der Gesundheitsberufe, Krankenanstaltenrecht, Einwilligung und Aufklärung, Schweigepflicht und Datenschutz, zivil- und strafrechtliche Haftung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Rechtsfragen am Lebensende einschließlich Sterbeverfügungsrecht, Leichenrecht, Bekämpfung ansteckender Krankheiten, Zwangsmaßnahmen in Medizin und Pflege. Auch die Herausforderungen, die sich für die Rechtsordnung durch neue medizinische Technologien und die Digitalisierung stellen (z. B. Reproduktionsmedizin, Gentechnik, Stammzellforschung, Tissue Engineering [einschließlich Forschung an Modellen wie zB Embryoiden], personalisierte, datenbasierte und regenerative Medizin), benötigen eine angemessene rechtswissenschaftliche Aufarbeitung und didaktische Vermittlung, die die Grenzen der die traditionellen juristischen Kernfächer überschreitet. Begleitende rechtsethische Aspekte werden ebenso – auch in Verbindung mit den demografischen Veränderungen der Gesellschaft – einbezogen. Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunkts findet auch eine enge Zusammenarbeit mit Akteuren des Gesundheitswesens, einschließlich Gesundheitspolitik statt, etwa im Rahmen von Beratungsgremien.
Eingebunden in diese Forschungstätigkeit ist auch die Medizinische Universität Wien, insbesondere im Rahmen des als fakultätsübergreifende Forschungsplattform etablierten Instituts für Ethik und Recht in der Medizin und des bestehenden Kooperationsvertrags zwischen der Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Bio- und Medizinethik und des Medizinrechts. Der Kooperationsvertrag wurde zuletzt wieder verlängert, und das Institut steht derzeit auch unter der Leitung eines Angehörigen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
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