Recht im multi- bzw. interkulturellen Kontext; Migrations- und Integrationsrecht
Die zunehmende internationale Migration und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaft stellt die Rechtswissenschaft vor vielfältige Herausforderungen, die sich quer durch die Rechtsordnung ziehen: Zunächst fragt sich, mit welchen Instrumenten der Staat, auch angesichts seiner völker-, unions- und grundrechtlichen Bindungen, Migration steuern kann, und zwar in all ihren Spielarten, von der Flucht- über die Arbeits- und Familien- bis hin zur Bildungsmigration. Sodann löst Migration verschiedenste Folgefragen aus: für die Regulierung des Arbeitsmarkts, für die Aufnahme von Migrant*innen in die Sozialsysteme und in das Bildungssystem, für ihre Stellung am Wohnungsmarkt und für ihre Integration.
Aus demokratiepolitischer Sicht zentral ist ebenso, unter welchen Bedingungen Migrant*innen die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann oder soll und welche Partizipationsmöglichkeiten für sie jenseits der Einbürgerung bestehen. Schließlich ist unklar, was all das für eine Gesellschaft bedeutet, die immer pluralistischer wird, in der aber zugleich kulturelle und religiöse Konflikte zunehmen. Diesen Fragen stellt sich der Forschungsschwerpunkt, nicht nur für das positive österreichische Recht, sondern auch aus rechtsvergleichender, rechtshistorischer und rechtsphilosophischer und kriminologischer Perspektive.
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