Rechtshistorische und rechtsphilosophische Grundlagen der Europäischen Rechtskultur
Dieser Forschungsschwerpunkt wird von den Grundlagenfächern – Rechtsphilosophie, Rechts- und Verfassungsgeschichte, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, Religions- und Kulturrecht – betrieben und befasst sich mit der Vertiefung der europäischen Perspektiven der Rechtsentwicklung. Insbesondere werden jene Aspekte untersucht, die sich im Zusammenhang mit der europäischen Integration als Spezifika der europäischen Rechtskultur begreifen lassen, was eine verstärkte Reflexion und Erforschung der rechtskulturellen Dimension in einem weiteren europäischen Sinnkontext erforderlich macht. Dies soll etwa im Wege der vertikalen (Rechtsgeschichte) und horizontalen Rechtsvergleichung geschehen, bei der zum einen moderne Regelungslagen und Institutionen und zum anderen deren jeweilige historische Entstehungsbedingungen und Entwicklungsverläufe analysiert und miteinander verglichen werden.
Dabei gilt es, die der Rechtsentwicklung und den heutigen europäischen Rechtsordnungen zugrundeliegenden Rechtsprinzipien zu rekonstruieren und in ihrer Wirkmächtigkeit zu erforschen. Auf diese Weise werden die gemeinsamen Grundstrukturen der europäischen Rechtsordnungen herausgearbeitet. Sämtliche juristische Grundlagenfächer sind hier angesprochen. Die wachsende internationale Vernetzung und insbesondere die enge Verzahnung von Unionsrecht und nationalem Recht sowie die zunehmende Digitalisierung des Rechts und des juristischen Entscheidens und Argumentierens sind darüber hinaus eine große Herausforderung für die Methodenlehre. Die Rechtswissenschaft an der Universität Wien ist seit jeher in besonderer Weise methodisch orientiert. Ihre methodische Tradition soll mit Blick auf diese neuen Herausforderungen weitergeführt, kritisch hinterfragt und weiterentwickelt werden.
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