Einladung zur Einreichung von förderungswürdigen Stiftungsprojekten

25.10.2017

Wie jedes Jahr beabsichtigt die Heinrich Graf Hardegg’sche Stiftung auch für das Jahr 2017 wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften als Stiftungsprojekte in Auftrag zu geben und aus Stiftungsmitteln finanziell zu fördern.

Die inhaltlichen Projektkriterien sind:

  • die Behandlung einer für die Rechtswissenschaft und Rechtspraxis relevante Fragestellung;
  • ein wissenschaftliches Niveau der Arbeit, welches guten Publikationen in rechtswissenschaftlichen Zeitschriften entspricht. Projekte können insbesondere auch Habilitations- und Dissertationsvorhaben sein. Bereits abgeschlossene Arbeiten sind keine Projekte.

Die Beauftragung einer wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Rechtswissenschaft ist jedenfalls an folgende Bedingungen gebunden:

  • Beauftragte müssen natürliche Personen sein.
  • Sie müssen entweder bereits ein Doktorat der Rechtswissenschaften haben oder zum Doktoratsstudium an einer Rechtswissenschaftlichen Fakultät oder an einer Universität, an welcher Rechtswissenschaften studiert werden können, zugelassen sein.
  • Beauftragte müssen unbescholten sein.

Näheres regelt der von den Beauftragten zu unterzeichnende Vertrag mit der Stiftung. An Arbeiten, die als Stiftungsprojekt gefördert werden, sind der Stiftung die Werknutzungsrechte zu übertragen.

Projekteinreichungen sind mit den üblichen Unterlagen (Projektbeschreibung, Lebenslauf, gegebenenfalls Kostenaufstellung) bis 30. November 2017 zu richten an:

Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M.
zu Handen Frau Roswitha Faist (Sekretariat)
Institut für Zivilrecht
Juridicum, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Tel: 4277-34802, Fax: 4277-9348
e-mail: roswitha.faist@univie.ac.at
e-mail: christiane.wendehorst@univie.ac.at