BWL/IBWL-Masterstudium für Jurist/innen

15.12.2016

Seit WS 2016/2017 besteht die Möglichkeit, dass Absolventen und Absolventinnen des Diplomstudiums Rechtswissenschaften zum Masterstudium Betriebswirtschaft (Version 2016) und zum Masterstudium Internationale Betriebswirtschaft (Version 2016) an der Universität Wien zugelassen werden können, wenn sie folgende Zulassungsbedingungen erfüllen:

  1. Absolvierung des Wahlfachkorbes Revision und Controlling/BWL (für das Masterstudium BWL und IBWL) bzw Revision und Controlling/IBWL (für das Masterstudium IBWL) (18 ECTS) und
  2. Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

Die Wahlfachkörbe setzen sich wie folgt zusammen:

Wahlfachkorb BWL

Kernbereich:
VO Grundzüge der Statistik (5 ECTS)
VO Quantitative betriebswirtschaftliche Methoden (5 ECTS)

Wahlbereich (Auswahl von 3 Lehrveranstaltungen, je 3 ECTS):
VO Marketing
VO Produktion und Logistik
VO Finanzwirtschaft
VO Unternehmensführung
VO Kostenrechnung
VO Buchhaltung
VO Bilanzierung (VO Buchhaltung ist Voraussetzung)

Wahlfachkorb IBWL

Auswahl von 6 Lehrveranstaltungen, je 3 ECTS:
VO Marketing
VO Produktion und Logistik
VO Finanzwirtschaft
VO Unternehmensführung
VO Kostenrechnung
VO Buchhaltung
VO Bilanzierung (VO Buchhaltung ist Voraussetzung)

Da die Wahlfachkörbe erst ab dem Studienjahr 2016/17 angeboten werden, können die entsprechenden Nachweise auch durch Absolvierung von einzelnen anderen Leistungen erbracht werden, die allerdings einer Gleichwertigkeitsprüfung unterliegen.

Die Jus-Studierenden können diese Lehrveranstaltungen der Wahlfachkörbe im Rahmen des Diplom- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften absolvieren, soferne sie die STEOP absolviert haben. Wenn sie die Lehrveranstaltungen nicht im Rahmen des Diplom- oder Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften absolvieren können oder wollen, können diese Lehrveranstaltungen als ao. Studierende an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolviert werden. Auf diese Weise können auch Personen das BW- bzw IBWL-Masterstudium beginnen, die Jusstudium bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen haben.