Kartellrecht und Zukunftstechnologien - Nachwuchstagung

16.06.2023

Innovationen haben auch das Kartellrecht schon immer vor neue Herausforderungen gestellt. In jüngerer Vergangenheit sind vor allem Zukunftstechnologien unter den Schlagwörtern Big Tech, Digital Finance, Krypto, Smart Cities, Künstliche Intelligenz, Metaverse, Smart Contracts, Biotechnologie, Energiegewinnung, etc. im kartellrechtlichen Diskurs angekommen.

16.-17. Juni 2023 an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Dabei ändern neue Geschäftsmodelle womöglich relevante Märkte, stellen die Abgrenzbarkeit eines relevanten Marktes überhaupt in Frage, lassen kartellrechtlich schwer zu fassende marktübergreifende Strukturen entstehen oder begründen zuvor noch nicht bekannte und bewertete Verhaltensweisen, die gegebenenfalls neuartige (Kartell-, Missbrauchs- und Zusammenschlusskontroll)tatbestände, wie etwa Innovationsschadenstheorien, erfordern. Angesichts dieser technologischen Herausforderungen ergeben sich interessante Fragestellungen, besonders an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie dem IT-, IP-, Banken-, Haftungs-, Prozess-, Regulierungsrecht, etc. und ihren jeweiligen Wertungen. Konsequenzen für die Rechtsfolgenseite wären in diesem Zusammenhang ebenso diskussionswürdig wie das public und private enforcement. Bei der Durchsetzung des Kartellrechts stellt sich darüber hinaus auch die Frage des Einsatzes von Zukunftstechnologien (Legal Tech). Außerdem können neue methodische Ansätze beleuchtet werden, die neben die klassischen Auslegungsinstrumente zur Beantwortung von Tatbestands- und Rechtsfolgenfragen treten, wie etwa Grundsätze der Law and Economics-Forschung, Empirik, Institutionenanalyse oder Governance-Forschung. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Nachwuchstagung den systematischen und methodischen Folgen von Zukunftstechnologien für das Kartellrecht.

Die Konferenz richtet sich an Doktorand:innen, Habilitand:innen, Privatdozent:innen, LL.M.-Studierende, Referendar:innen, Konzipent:innen; Rechtspraktikant:innen, Studierende (in der Endphase ihres Studiums) und an junge Berufstätige (5 Jahre nach Berufseinstieg). Wer bereit ist, zu diesen Themenkreisen ein zwanzigminütiges Referat in deutscher Sprache zu übernehmen, den bitten wir, (1) ein anonymisiertes Exposé von maximal 500 Wörtern und (2) einen Kurzlebenslauf, beides in separaten PDF-Dokumenten, bis zum 28. Februar 2023 per E-Mail an junges.kartellrecht@jura.uni-muenchen.de zu übersenden. Die Auswahl wird bis zum 8. März 2023 bekannt gegeben. Erste Entwürfe der zu veröffentlichenden Beiträge sind bis zum 9. Juni 2023 einzureichen. Es ist geplant, die Beiträge in einem open access Sammelband im Nomos Verlag zu veröffentlichen.

Ausgewählten Teilnehmern, die ihren Entwurf bis zum 9. Juni 2023 eingereicht haben, werden Reise- und Übernachtungskosten in Höhe von mindestens 350 € (je nach verfügbaren Finanzmitteln auch darüber hinaus) erstattet. Für diejenigen, die ihre Teilnahme ohnehin nicht anderweitig finanzieren können oder für die sonstige Härtefälle (insb. auch Kinderbetreuung) vorliegen, können, je nach den verfügbaren Mitteln, die Reise- und Übernachtungskosten über die genannte Grenze hinaus übernommen werden.

Die Anmeldung zur Tagung wird ab Frühjahr 2023 unter
https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/institute/junges_kartellrecht/index.html möglich sein.

Wir freuen uns auf spannende Beiträge!

Euer Organisationsteam
Eva Fischer, Ludwig-Maximilians-Universität München
Ass.-Prof. Dr. Lena Hornkohl, LL.M. (College of Europe), Universität Wien