Wir trauern um Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn

31.01.2018

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien trauert um ihren Ordinarius.

Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn
(27. Februar 1954 - 30. Jänner 2018)

In memoriam Robert Rebhahn


Prof. Robert Rebhahn, Ordinarius für Arbeits- und Sozialrecht, ist am 30. Jänner nach schwerer Krankheit im 64. Lebensjahr verstorben. Robert Rebhahn wurde 1954 in Linz geboren und studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Wien und Linz. Im Jahre 1977 ist er an der Universität Linz promoviert worden und war dann bei Prof. Rudolf Strasser Universitätsassistent am Institut für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz. Im Jahr 1984 hat er sich für das Fach Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz habilitiert. Von 1986 bis 1996 war Robert Rebhahn Universitätsprofessor für Privatrecht an der Universität in Klagenfurt. Er war dort Gründungsprofessor des neu gegründeten Instituts für Rechtswissenschaft und hat in dieser Funktion maßgebliche Aufbauarbeit geleistet. Aufbauarbeit für ein heute hochgeschätztes Institut, an dem später etwa Susanne Kalss, Michael Potacs und Friedrich Rüffler als Professorinnen und Professoren tätig waren und gegenwärtig ein Schüler von Robert Rebhahn, Christoph Kietaibl, einen Lehrstuhl innehat. 1996 nahm Robert Rebhahn einen ehrenvollen Ruf auf eine Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an die Humboldt-Universität zu Berlin an. 2003 kehrte er nach Österreich an die Wiener Juristische Fakultät als Professor für Arbeits- und Sozialrecht zurück. Der Universität Klagenfurt blieb er noch als hochgeschätzter Vorsitzender des Universitätsrates verbunden.

Schon dieser kurze biographische Abriss deutet auf eine beeindruckende Wissenschaftlerkarriere hin. Wer die Ehre und Freude hatte Robert Rebhahn indes auch kennenzulernen, weiß, dass er ein umfassender Gelehrter, ein Universaljurist im besten Sinn des Wortes war. Er beschränkte sich in seinen Arbeiten und Diskussionsbeiträgen nicht auf ein Rechtsfach, sondern seine Interessen und Publikationen reichten vom Arbeits- und Sozialrecht weit hinaus in Kernmaterien des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts, der Staatshaftung, der Rechtsvergleichung und des Unionsrechts. Robert Rebhahn war ein kritischer Geist, der herrschende Dogmen hinterfragte, politische Fehlentwicklungen kritisierte, rechtswissenschaftliche Fehlhaltungen identifizierte und kritisierte und dabei stets eines vor Augen hatte: Der Wahrheit zu dienen und zu einer gerechten Ordnung beizutragen.

Viele verlieren mit Robert Rebhahn auch einen wunderbaren Freund. Er war liebenswert, hilfsbereit, förderte seine Schüler und war mitfühlend. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien verliert einen großen Wissenschaftler und großen Menschen. Wir werden ihm ein ehrenvolles Andenken bewahren und viele werden an ihn liebevoll und sehr traurig denken.

Foto: Wilke