Seit Jahren ist der Trend zu beobachten, dass Online-Jobbörsen, Headhunter und Personalabteilungen vermehrt „Recruitment Algorithmen“ bei der Suche nach geeigneten JobkandidatInnen einsetzen. Bei den verwendeten Tools handelt es sich in der Regel um „Automated Decision Making (ADM)-Systeme“, welche autonom die Bewerber klassifizieren und allenfalls geeignete KandidatInnen für eine gewisse Stelle vorschlagen. Dem Versprechen der verbesserten Vermittlungsleistung durch den Einsatz von Assistenzsystemen, die die MitarbeiterInnen bei deren Entscheidungen unterstützen, ist nunmehr in einem Pilotprojekt auch das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) nachgegangen und entwickelte zwei Assistenzsysteme. Der erste Algorithmus wurde zum Zweck des Matchings zwischen Arbeitssuchenden und offenen Stellen konzipiert; der andere zur Abschätzung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitssuchenden.
Die Entwicklung gibt Anlass, die eingesetzte Technologie, die gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen und ethischen Folgen ihres Einsatzes sowie die damit verbundenen Rechtsfragen näher zu beleuchten.
VERANSTALTER
INSTITUT FÜR INNOVATION UND DIGITALISIERUNG IM RECHT DER UNIVERSITÄT WIEN
ORGANISATIONSTEAM
INSTITUT FÜR INNOVATION UND DIGITALISIERUNG IM RECHT
NIKOLAUS FORGÓ | ŽIGA ŠKORJANC
29. April 2019
UNIVERSITÄT WIEN,
JURIDICUM, DACHGESCHOSS
SCHOTTENBASTEI 10-16
1010 WIEN
Podiumsdiskussion: Einsatz von Algorithmen in der Arbeitsvermittlung
29.04.2019