Diese Veranstaltung ist zentralen Themen des (neu zu fassenden) Urhebervertragsrechts gewidmet und wird – mit einem rechtsvergleichenden Blick auf die urhebervertragsrechtlichen Normen in Deutschland – die Umsetzungsmöglichketen im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit, Schutz der Rechteinhaber und Wahrung der Interessen der Verwerter und Nutzer ausloten.
28. Januar 2020
17:00 – 19:00, anschließend Buffet
Dachgeschoß Juridicum,
Schottenbastei 10–16, 1010 Wien
- Der Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung
(Art 18 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die
Umsetzung? Reicht die Regelung des § 1152 ABGB? Bleiben
unentgeltliche Rechtseinräumungen und Pauschalvereinbarungen möglich?)
Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST, LL.M. (Cantab.),
Institut für Zivilrecht, Universität Wien - Transparenzpflicht
(Art 19 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die Umsetzung? Was bedeutet dies für die Praxis in den verschiedenen Branchen?)
Dr. Christian HANDIG, Wirtschaftskammer Österreich - Vertragsanpassungsmechanismus und Widerrufsrecht
(Art 20, 22 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die Umsetzung? Erfahrungen in Deutschland mit „Bestsellerparagraph“ und Widerruf?)
Univ.-Prof. Dr. Christian HEINZE, LL.M. (Cambridge), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover - Kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung
(Art 12 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die
Umsetzung? Besteht dafür in Österreich Bedarf?)
RA Dr. Dominik HOFMARCHER, Schönherr Rechtsanwälte, Wien - Moderation
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus FORGÓ, Institut für Innovation und
Digitalisierung im Recht, Universität Wien
RA Hon.-Prof. Dr. Guido KUCSKO, Schönherr Rechtsanwälte, Wien
Die Veranstaltung ist kostenfrei und öffentlich zugänglich. Um Anmeldung wird gebeten unter: ID-organisation@univie.ac.at