Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

28.01.2020

Das Urhebervertragsrecht nach der DSM-Richtlinie - Derzeit steht eine große Novelle zum Urheberrechtsgesetz an. Bis 7. Juni 2021 wird die Richt-linie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (ABl L 130/92 – DSM-RL) umzusetzen sein. Sie enthält maßgebliche Vorgaben zum Urheber- vertragsrecht, das in Österreich bislang nur rudimentär geregelt ist. Die legistischen Vorarbeiten zur Umsetzung haben bereits begonnen.

Diese Veranstaltung ist zentralen Themen des (neu zu fassenden) Urhebervertragsrechts gewidmet und wird – mit einem rechtsvergleichenden Blick auf die urhebervertragsrechtlichen Normen in Deutschland – die Umsetzungsmöglichketen im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit, Schutz der Rechteinhaber und Wahrung der Interessen der Verwerter und Nutzer ausloten.

28. Januar 2020
17:00 – 19:00, anschließend Buffet
Dachgeschoß Juridicum,
Schottenbastei 10–16, 1010 Wien

  • Der Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung
    (Art 18 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die
    Umsetzung? Reicht die Regelung des § 1152 ABGB? Bleiben
    unentgeltliche Rechtseinräumungen und Pauschalvereinbarungen möglich?)
    Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST, LL.M. (Cantab.),
    Institut für Zivilrecht, Universität Wien


  • Transparenzpflicht
    (Art 19 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die Umsetzung? Was bedeutet dies für die Praxis in den verschiedenen Branchen?)
    Dr. Christian HANDIG, Wirtschaftskammer Österreich

  • Vertragsanpassungsmechanismus und Widerrufsrecht
    (Art 20, 22 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die Umsetzung? Erfahrungen in Deutschland mit „Bestsellerparagraph“ und Widerruf?)
    Univ.-Prof. Dr. Christian HEINZE, LL.M. (Cambridge), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

  • Kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung
    (Art 12 DSM-RL. Welcher Gestaltungsspielraum besteht für die
    Umsetzung? Besteht dafür in Österreich Bedarf?)
    RA Dr. Dominik HOFMARCHER, Schönherr Rechtsanwälte, Wien

  • Moderation
    Univ.-Prof. Dr. Nikolaus FORGÓ, Institut für Innovation und
    Digitalisierung im Recht, Universität Wien
    RA Hon.-Prof. Dr. Guido KUCSKO, Schönherr Rechtsanwälte, Wien

Die Veranstaltung ist kostenfrei und öffentlich zugänglich. Um Anmeldung wird gebeten unter: ID-organisation@univie.ac.at