Die Wiener Rechtsphilosophin hat sich in ihrem Werk auf einzigartiger Weise der Gerechtigkeitstheorie verschrieben und als eine der Ersten die heute allgegenwärtigen Genderfragen durch Pionierstudien erschlossen. Herausstechend war und ist dabei stets ihre vermittelnd-neugierige Perspektive, die eher erschliesst und problematisiert denn polemisiert. Damit hat sie massstäblich das Spannungsfeld zwischen freiheitsrechtlichem Denken und Gleichheitsgarantien für die Wirklichkeit geschlechtlicher Diversität neu erschlossen.
[mehr]