Qualitätssicherung
In der universitären Struktur ist die Fakultät mit intern und extern besetzten Beratungsorganen ausgestattet, die Grundlagen sind im Organisationsplan der Universität Wien verankert.
Fakultätsevaluierung | Fakultätskonferenz | Studienkonferenz | Scientific Advisory Board (SAB)
Fakultätsevaluierung
Fakultäten und Zentren der Universität Wien werden gemäß der Satzung Qualitätssicherung alle sieben Jahre evaluiert. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wurde zuletzt 2022 von einem internationalen Gutachter*innenteam einer umfassenden Evaluation unterzogen.
Fakultätskonferenz
Die Fakultätskonferenz ist das Beratungsorgan der Fakultät und setzt sich in dieser Funktionsperiode aus 42 Mitgliedern zusammen.
20 Mitglieder aus dem Personenkreis der Universitätsprofessor*innen, 10 Mitglieder aus dem Personenkreis der Universitätsdozent*innen, bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb und 2 Mitglieder aus dem Personenkreis des allgemeinen Universitätspersonals sowie jeweils Ersatzmitglieder. 10 Mitglieder aus dem Personenkreis der Studierenden sowie Ersatzmitglieder waren von der Studierendenvertretung zu entsenden.
Aufgaben der Fakultätskonferenz
- Beratung und Stellungnahme bei der Errichtung und Veränderung der Binnenstruktur;
- Beratung und Stellungnahme bei der Errichtung von Forschungsplattformen und
Forschungszentren; - Beratung und Stellungnahme zu dem von der Dekanin oder vom Dekan vorgelegten
Entwurf des Entwicklungsplans der Fakultät; - Beratung und Stellungnahme zu von der Dekanin oder vom Dekan geplanten
Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten, insbesondere bei wesentlicher Änderung
der Personalstruktur oder der innerfakultären Ressourcenverteilung; über diese
Angelegenheiten hat die Dekanin oder der Dekan die Fakultätskonferenz vorab zu
informieren; - Erstellung eines Vorschlags für die Bestellung der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats
(Scientific Advisory Board) der Fakultät durch das Rektorat; - Beratung und Anhörung bei der Bestellung der Studienprogrammleiterinnen und
Studienprogrammleiter; - Beratung bei den internationalen Aktivitäten der Fakultät;
- Erstellung eines Vorschlags zur Größe der Studienkonferenzen (8, 12, 16 oder 20 Mitglieder)
an die Studienprogrammleiterin oder den Studienprogrammleiter; - Anhörung vor der Bestellung der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Leiterin oder
des Leiters der Fakultät oder des Zentrums (§ 5 Abs. 2).
Studienkonferenz
Die Studienkonferenz ist das Beratungsorgan der Studienprogrammleitung und wird getrennt für das Diplom-, Bachelor- und Masterstudium sowie für das Doktoratsstudium eingerichtet. Sie setzt sich jeweils aus 12 Mitgliedern zusammen.
3 Mitglieder aus dem Personenkreis der Professor*innen, 3 Mitglieder aus dem Personenkreis des Mittelbaus sowie 6 Mitglieder aus dem Personenkreis der Studierenden.
Aufgaben der Studienkonferenz
- Bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des
Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum) oder
abgegrenzter Bereiche einer oder mehrerer Studien unter Berücksichtigung der Zahl und
der Bedürfnisse der Studierenden; - Vorschlag für die Betrauung von Angehörigen des wissenschaftlichen Universitätspersonals
mit Lehrveranstaltungen für die in Z 1 genannten Studien oder Bereiche und Vorschlag für
die Lehrbeauftragung an das für Lehre zuständige Mitglied im Leitungsteam der Fakultät
oder des Zentrums (§ 6a Z 1); - Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung;
- Informations- und Beratungstätigkeit (gemeinsam mit der Österreichischen
HochschülerInnenschaft und Beratungseinrichtungen der Universität Wien); - Festlegung der Größe der Studienkonferenz.
Scientific Advisory Board (SAB) - wissenschaftlicher Beirat
Jede Fakultät und jedes Zentrum der Universität Wien kann von einem wissenschaftlichen Beirat beraten werden, der die Fakultät oder das Zentrum bei ihrer oder seiner Entwicklungsplanung und bei der Erfüllung der Zielvereinbarung unterstützt.
Der wissenschaftliche Beirat der Fakultät besteht aus fünf unabhängigen, international ausgewiesenen Wissenschafter*innen, die sich insbesondere auch durch ihre Fähigkeit zur strategischen Weiterentwicklung der Forschungsgebiete der Fakultät auszeichnen.
Der Wissenschaftliche Beirat der Fakultät besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Prof. Dr. Marietta Auer
Max Planck Institute Frankfurt am Main - Prof. Dr. Lorena Bachmaier Winter
Universidad Complutense Madrid - Prof. Dr. Wolfgang Ernst
University of Oxford - Prof. Dr. Benjamin Schindler
Universität St. Gallen - Prof. Dr. Anne Röthel
Bucerius Law School