Geschichte
Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Entwicklung des Juridicums. Sie erhalten eine Übersicht über die Dekan*innen, die die Rechtswissenschaftliche Fakultät über die Jahre geleitet haben, einen Rückblick auf die Entwicklungen von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, eine Übersicht über die Initiativen der Fakultät rund um die Aufarbeitung der Geschichte, sowie einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Veränderungen im 20. und 21. Jahrhundert.
Dekan*innen Übersicht
Hier finden Sie eine Liste der Dekan*innen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Lehre, Forschung und die Entwicklung der Fakultät entscheidend geprägt haben und dazu beigetragen haben, dass sie heute zu einer führenden Einrichtung für Rechtswissenschaften gehört.
Von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
Mit ihrer mehr als sechshundertjährigen Geschichte blicken die Juristen auf eine der längsten Traditionen an der Universität Wien zurück. Der Fächerkanon ihrer Fakultät, der zunächst auf das kanonische und das römische Recht beschränkt war, wurde ab dem 18. Jahrhundert beständig vermehrt, und zwar nicht nur um juristische, sondern auch um nichtjuristische Disziplinen, wie vor allem Ökonomie und Statistik, sodass die Fakultät ab 1848 als „rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät“ bezeichnet wurde.
Frühe Entwicklung des Rechtsstudiums
Ein Studium der „Iura Canonica et civilia“, also des kirchlichen und des bürgerlichen Rechts, wurde bereits im Stiftbrief Rudolphs IV. vom 12. März 1365 verheißen, doch konnte sich ein geregelter Studienbetrieb nicht vor 1402 etablieren und blieb noch durch fast ein Jahrhundert auf das Kirchenrecht beschränkt; erst 1494 gelang mit der Berufung von Hieronymus Balbi aus Venedig auch die Etablierung des Studiums des Zivilrechtes. Dieses wurde, wie an den europäischen Universitäten jener Zeit üblich, anhand des Corpus Iuris Civilis vorgetragen, einer Sammlung von Texten des klassischen römischen Rechts, die um 533 n.Chr. im Auftrag von Kaiser Justinian I. erstellt worden war. Das heimische, vielfach noch nicht aufgezeichnete Recht, das von den Gerichten gehandhabt wurde, war demgegenüber noch bis ins 17. Jahrhundert nicht Gegenstand des akademischen Unterrichts und fand auch danach nur insofern Berücksichtigung, indem einzelne Institutionen des heimischen Rechts allmählich in die dogmatische Behandlung der „Gelehrten Rechte“ integriert wurden, woraus das sog. Ius Romano-Germanicum entstand.
Reformen unter Maria Theresia und Naturrecht
Eine völlige Reorganisation der juridischen Fakultät erfolgte 1753 durch Maria Theresia, die die Fakultät mit fünf Lehrstühlen ausstattete und den Fächerkanon wesentlich erweiterte; insbesondere hielt damals in der Person des Karl Anton von Martini das Naturrecht seinen Einzug in die Fakultät. Martinis Nachfolger, Franz von Zeiller, entwarf den neuen Studienplan von 1810, mit dem das Naturrecht als Einführung in das Rechtsstudium breit verankert wurde. In jener Zeit kamen auch die unter Maria Theresia begonnenen Arbeiten an einer Kodifikation des österreichischen Strafrechts und bürgerlichen Rechts zum Abschluss, sodass die Vorlesungen nun unmittelbar anhand des Strafgesetzbuches und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgetragen werden konnten.
Statistik und ihre Entwicklung im 19. Jahrhundert
1810 war auch erstmals die „Statistik“ als Prüfungsfach vorgesehen; sie hatte zu jener Zeit v.a. eine Beschreibung des Zustandes der österreichischen Monarchie zum Gegenstand, verband also Lehrinhalte, die heute wohl eher der Geographie, der Ethnologie oder der Zeitgeschichte zuzuordnen wären. Vor allem wurden hier aber auch Grundzüge der politischen Ordnung (von einem „Verfassungsrecht“ kann in der Ära des Absolutismus nur schwer gesprochen werden) gelehrt. Erst allmählich, als mittelbare Folge der Etablierung der modernen Verfassungslehre durch Moriz von Stubenrauch ab 1850, wandelte sich das Fach Statistik, das seiner alten Inhalte entkleidet wurde. Neben die bisherige deskriptive trat die schließende Statistik, die stärker mathematisch orientiert war und für die Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften von hoher Bedeutung wurde. Diese moderne Statistik war es dann auch, die immer stärker auf den Einsatz von elektronischen Rechenmaschinen setzte, sodass sie zur Wiege der heutigen Fakultät für Informatik wurde.
Die Thun’sche Universitätsreform
An der bewegten politischen Entwicklung Österreichs war die Universität Wien stets aktiv beteiligt. Die Studenten kämpften 1848 in der „Akademischen Legion“ auf der Seite der Revolutionäre, die Professoren wirkten an vielen Gesetzen mit. Um die Wende zum 20. Jahrhundert wurde die Universität zu einer „Hochburg des Antisemitismus“, was auch viele ihrer Mitglieder zu spüren bekamen. Dennoch entstanden hier mehrere international anerkannte Schulen.
Nach der gewaltsamen Niederschlagung der Revolution 1848 wurde dem vormärzlichen Studiensystem, in dem angeblich ein „verseichtigter Kantianismus“ gelehrt worden war, indirekt eine Mitschuld am Ausbruch der Revolution gegeben. Im Gefolge der Universitätsreform des Ministers Leo Graf Thun-Hohenstein wurde das Studium der Rechtswissenschaft daher grundlegend reformiert und das Naturrecht auf allen Ebenen zurückgedrängt. An seiner Stelle dominierten ab 1855 die rechtshistorischen Fächer – Römisches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte und Deutsches Privatrecht – den ersten Studienabschnitt. Die Hoffnungen des Ministers, damit wieder den Anschluss an die deutsche Rechtswissenschaft zu finden sowie vor allem die Jusstudenten zu patriotisch-konservativen Staatsbürgern zu „erziehen“, ging nicht auf, und in allen nachfolgenden Reformen wurde die Bedeutung der rechtshistorischen Fächer deutlich zurückgedrängt. Während aber das Kirchenrecht als Pflichtfach 1978 aus dem Studienplan verschwand, konnten das Römische Recht und die Rechtsgeschichte – inhaltlich deutlich modernisiert und umfangmäßig um etwa 80 % gekürzt – ihre Stellung am Beginn des Rechtsstudiums aufgrund ihrer didaktisch wertvollen Funktion als Propädeutikum des geltenden Rechts bis in die Gegenwart behaupten.
Pandektistik und Kritik im späten 19. Jahrhundert
Auf die Thun‘sche Universitätsreform geht schließlich auch die Berufung von Joseph Unger auf einen zivilrechtlichen Lehrstuhl der Universität Wien im Jahre 1856 zurück. Unger wurde zum bedeutendsten Vertreter der sog. Pandektistik in Österreich, einer in Deutschland vorherrschenden wissenschaftlichen Strömung, die sich verstärkt dem Studium der römischen Pandekten zur Lösung von Problemen des geltenden Rechts zuwandte. Hauptergebnis der Pandektistik sind die sogenannten Teilnovellen zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch der Jahre 1914, 1915 und 1916, mit der die österreichische Zivilrechtskodifikation modernisiert und teilweise auch an das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1896 angeglichen wurde.
Die Pandektistik fand in Österreich aufgrund ihrer angeblichen Weltfremdheit („Begriffsjurisprudenz“) und mangelnden Berücksichtigung sozialer Verhältnisse vielfache Kritik, so insbesondere durch den Zivilprozessualisten Anton Menger, der das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch als Gesetzbuch einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung scharf kritisierte. Mengers Schüler Franz Klein wurde zum Schöpfer der österreichischen Zivilprozessordnung, eines international viel gerühmten Gesetzes, das insbesondere dem Richter eine aktive Rolle beim Prozess gibt. Zu den Kritikern der Begriffsjurisprudenz zählte ferner auch Rudolf Jhering, der mit seinem Vortrag vor der Wiener Juristischen Gesellschaft „Der Kampf ums Recht“ vom 11. März 1872 – dessen Schriftfassung unzählige Male nachgedruckt und in 26 Sprachen übersetzt wurde – die Grundlagen für die heute in der Zivilrechtswissenschaft vorherrschende Wertungsjurisprudenz legte.
Universität Wien - Ältestes Siegel der Juridischen Fakultät (zwischen 1450 und 1500)
Calendarium Academicum Universitatis Viennensis - Universitätskalender, 1693: Der Heilige Ivo, Patron der Juridischen Fakultät
Studienreformen und Einführung der Staatswissenschaften
Mit der Studienordnung von 1893 wurden die beiden öffentlich-rechtlichen Fächer Verfassungs- und das Verwaltungsrecht Pflichtgegenstände des juristischen Studiums und nahmen seitdem einen großen Aufschwung. Ihrer stärkeren Verankerung im Studienplan standen aber noch lange große Vorbehalte entgegen, sodass die Idee entwickelt wurde, neben dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften ein besonderes Studium der Staatswissenschaften einzuführen. Dies erfolgte 1919, zeitgleich mit der Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium. Das neue Studium war weniger auf die Bedürfnisse der österreichischen Justiz zugeschnitten, betonte dagegen das Öffentliche Recht und auch die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer mehr. Es konnte bis 1966 studiert werden, als an seiner Stelle die Studien der Volkswirtschaftslehre und der Soziologie an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät etabliert wurden.
Hans Kelsen und die Wiener rechtstheoretische Schule
Der bedeutendste Staatsrechtler aus der Zeit der Ersten Republik war Hans Kelsen, der einer breiten Öffentlichkeit vor allem durch seine Mitwirkung an der österreichischen Bundesverfassung von 1920 bekannt ist. An der Wiener rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät gründete er die „Wiener rechtstheoretische Schule“, zu deren bedeutendsten Schülern der Staatsrechtler Adolf Julius Merkl sowie der Völkerrechtler Alfred Verdroß zählen. Diese Schule wird auch als „Reine Rechtslehre“ bezeichnet, zumal es eines ihrer Hauptanliegen ist, wissenschaftliche Aussagen über das Recht sowohl von Aussagen über tatsächliche (soziologische) Verhältnisse als auch von politischen Forderungen an das Recht zu trennen. Nicht zuletzt aufgrund antisemitischer Anfeindungen an der Fakultät verließ Kelsen jedoch schon 1930 Wien, worauf seine Schule allmählich zerfiel.
Strafrechtswissenschaft und interdisziplinäre Ansätze
Die wissenschaftliche Positionierung der Reinen Rechtslehre erklärt sich aus dem Bestreben vieler anderer Juristen jener Zeit, nicht nur das angeblich realitätsferne Recht, sondern auch das „wirkliche Leben“ untersuchen zu wollen. Große Bedeutung hatte diese Strömung vor allem für die Strafrechtswissenschaft, die sich um eine Vernetzung mit anderen Kriminalwissenschaften (Kriminologie, Kriminalistik) bemühte. 1923 wurde auf Betreiben von Wenzel Gleispach ein „Institut für die gesamte Strafrechtswissenschaft und Kriminalistik“ gegründet, welches bis 2006 – unter wechselnden Bezeichnungen – in der Liebiggasse beheimatet war.
Österreichische Schule der Nationalökonomie und politische Spannungen
Die von Carl Menger (dem älteren Bruder des Zivilprozessualisten Anton Menger) begründete Österreichische Schule der Nationalökonomie, auch „Grenznutzenschule“ bezeichnet wegen ihres mikroökonomischen Ansatzes, fand weltweite Beachtung und hatte an der Universität Wien in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg ihren Höhepunkt, als Eugen Böhm von Bawerk hier lehrte. Der bedeutendste Vertreter der Österreichischen Schule in der Zwischenkriegszeit, Ludwig (von) Mises, erlangte in Österreich jedoch bis zu seiner Emigration 1934 niemals einen Lehrstuhl. Vielmehr war 1919 mit der Berufung von Othmar Spann als Professor für Nationalökonomie und Gesellschaftslehre ein erklärter Gegner der Österreichischen Schule an die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät gekommen. Bedeutung hatten aber weniger Spanns ökonomische als seine soziologischen Theorien, die zum Nährboden (austro-)faschistischer Ideologien wurden. Bei den Nationalsozialisten fand Spann zunächst Anklang, dann jedoch heftige Ablehnung, weshalb er nach dem „Anschluß“ 1938 seinen Lehrstuhl verlor und für mehrere Monate inhaftiert wurde.
Der Antisemitismus und die Studienordnung
Der schon seit Ende des 19. Jahrhunderts an der Universität gelehrte und gelebte Antisemitismus gelangte 1930 zu einem vorläufigen Höhepunkt, als Gleispach eine Studentenordnung erließ, mit der die Studierenden in „völkisch“ definierte Nationen und die Zahl jüdischer Studierender limitiert werden sollte. Allerdings wurde die Studentenordnung 1931 vom VfGH aufgehoben. Als Reaktion auf den Staatsstreich 1933 verfassten mehrere Fakultätsmitglieder kritische Aufsätze für eine reichsdeutsche, von den Nationalsozialisten „gleichgeschaltete“ Zeitschrift. Für drei von ihnen – Gleispach, Max Layer und Karl Hugelmann – hatte dies unmittelbar oder mittelbar ihre Versetzung in den Ruhestand zur Folge. Gleispach und Hugelmann wurden unmittelbar darauf an Universitäten in NS-Deutschland berufen, wo sie ihre akademische Tätigkeit fortsetzen konnten.
Studienreformen im 20. Jahrhundert
1935 erfuhr das Studium der Rechtswissenschaften eine größere Reform; insbesondere wurde die Mindeststudiendauer von acht auf neun Semester erhöht. Damit wurde Platz für eine Reihe von Fächern (Völkerrecht, Sozialrecht u.a.) geschaffen, die bis dahin nicht eigenständig gelehrt und geprüft worden waren; es wurden aber auch Vorlesungen „Vorlesungen zur weltanschaulichen und staatsbürgerlichen Erziehung und über die ideellen und geschichtlichen Grundlagen des österreichischen Staates“ verpflichtend vorgeschrieben, womit die Ideologie des autoritären Ständetaates im Studium verankert wurde.
Die NS-Zeit
Stärker als jede andere Fakultät waren die Rechts- und Staatswissenschaften von der NS-Machtergreifung (dem „Anschluß“) 1938 betroffen. Mehr als die Hälfte der Professoren verloren ihren Lehrstuhl; zwei von ihnen starben im Konzentrationslager Theresienstadt. Auch viele Studierende wurden aus rassistischen oder sonst politischen Gründen vom NS-Regime verfolgt. Das Studium der Rechtswissenschaften wurde im nationalsozialistischen Sinne umgeformt.
Unmittelbar nach dem „Anschluß“ Österreichs an das Deutsche Reich erfolgte die „Gleichschaltung“ der Universität Wien; am 19. März 1938 wurde der Römischrechtler Ernst Schönbauer zum neuen Dekan der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät ernannt, während der bisherige Dekan, der Rechtshistoriker Heinrich Mitteis auf unbestimmte Zeit beurlaubt (und 1940 an die Universität Rostock versetzt) wurde. Insgesamt wurden zehn von 19 Professoren, also mehr als die Hälfte, aus rassistischen oder politischen Gründen von ihren Ämtern entfernt; mehr als 30 Dozenten verloren aus denselben Gründen ihre Lehrbefugnis. Viele von ihnen emigrierten, viele wurden verhaftet. Der Römischrechtler Stephan Brassloff und der Handelsrechtler Josef Hupka kamen 1943 bzw. 1944 im KZ Theresienstadt ums Leben. Dagegen ehrte die Universität jene Professoren, die sich schon vor dem „Anschluß“ für das neue Regime engagiert hatten, und ernannte 1941 Gleispach, Hugelmann und Layer zu Ehrensenatoren der Universität Wien (was 1945 wieder rückgängig gemacht wurde).
Für jüdische Studierende wurde zunächst ein numerus clausus von 2 % eingeführt., ab Herbst 1938 wurden sie nicht mehr zu den Prüfungen zugelassen. Die 1939 an den österreichischen Rechtsfakultäten eingeführte Studienordnung brachte eine völlige Umwälzung des tradierten Fächerkanons; der Stoff sollte nicht mehr nach „abstrakten“ Disziplinen, sondern nach „Lebenssachverhalten“ („Volk“, „Stände“, „Staat“) gegliedert werden. Der Krieg und die Einberufung vieler Studierender zur Wehrmacht brachte weitere, problematische Veränderungen. Insbesondere wurde 1939 für Soldaten ein verkürztes Rechtsstudium mit nur fünf Semestern eingeführt und 1940 auf vier Semester reduziert.
Rückkehr und Nachkriegsentwicklung
Von den in der NS-Zeit vertriebenen Professoren kehrte nur ein kleiner Teil, wie insbesondere Adolf J. Merkl, Ludwig Adamovich oder Willibald Maria Plöchl. Die 1938 und erneut 1945 gelichteten Reihen wurden vielfach mit jüngeren Kräften geschlossen; zwischen 1945 und 1949 erfolgten nicht weniger als siebzehn Habilitationen. Damit bedeuteten jene Jahre einen tiefen Einschnitt, auch was wissenschaftliche Traditionen und Schulen betraf.
So war insbesondere von der „Wiener rechtstheoretischen Schule“ Hans Kelsens nur mehr wenig zu merken; zwar lehrten Verdroß und Merkl weiterhin bzw. wieder an der Fakultät, sorgten aber nicht mehr für ihre Verbreitung. Es war erst Robert Walter, ein Schüler Merkls, der eine zweite Wiener Schule im Sinne Kelsens begründete. Sein Antipode in wissenschaftlicher Hinsicht war v.a. der Zivilrechtler Franz Bydlinski; er vertrat die sog. Wertungsjurisprudenz, welche im Gegensatz zur Reinen Rechtslehre der Auffassung ist, dass oberste Werte, wie v.a. die Gerechtigkeit, mit rationalen Mitteln erkannt werden können. Auch er gründete eine Schule, die bis heute an der Fakultät fortwirkt.
Teilung der Fakultät und moderne Studienstruktur
1975 erfolgte die Teilung der Fakultät in eine rechtswissenschaftliche und in eine sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Letztere wurde in den Jahren 2000 und 2004 in immer kleinere Einheiten aufgeteilt, heute gehen insbesondere die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und die Fakultät für Informatik auf sie zurück.
Die Studienordnung 1935 war 1945 mit geringen Modifikationen wieder eingeführt worden (u.a. hatten der Entfall der Vorlesungen in staatsbürgerschaftlicher Erziehung und einige andere Kürzungen die Reduktion auf acht Semester ermöglicht). Erst 1978 erfolgte eine grundlegende Reform, indem das Studium in ein Diplom- und ein darauf aufbauendes Doktoratsstudium gegliedert wurde. Ersteres sollte die Berufsbefähigung insbesondere für die „klassischen“ Jurist*innenberufe bei Gericht, in der Rechtsanwaltschaft, im Notariat oder in der Verwaltung darstellen, während das Doktoratsstudium stärker wissenschaftlich orientiert war und nun u.a. wieder eine Dissertation erforderte. Reformen des Studienplans erfolgten insbesondere 1999, 2006 und 2025. Die Einführung eines dreigliedrigen Studiums im Sinne des sog. Bologna-Prozesses wurden, soweit es die klassische Jurist*innenausbildung betrifft, sowohl von der Fakultät als auch von den Vertretern der Jurist*innenberufe abgelehnt.
Doch richteten die Universität Wien und Klagenfurt 2018 ein Masterstudium des Wirtschaftsrechts ein, das seitdem an beiden Universitäten gemeinsam studiert werden kann. 2021 wurde am Juridicum ein dreigliedriges Studium der Internationalen Rechtswissenschaften eingeführt. Auch der in diesem Studium erworbene Master berechtigt zur postuniversitären Ausbildung in den klassischen Jurist*innenberufen, doch wird ein besonderer Schwerpunkt auf das europäische und internationale Recht gelegt; viele Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten. Die Vielfalt des Lehrangebots – das um diverse postgraduale Lehrgänge noch verstärkt wird – ist eine besondere Stärke der ältesten und größten juristischen Fakultät Österreichs.
- Thomas Olechowski
Universität Wien (Hauptgebäude): Kriegsschäden Juristentrakt, Brand vom 21.02.1945
Die Juristenstiege und das Dekanat der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät wurden durch Bombentreffer besonders stark beschädigt. Dem lebensgroßen Standbild Kaiser Franz Josephs I. - ein Werk des bekannten Bildhauers Casper von Zumbusch - fehlte der Kopf.
Aufarbeitung Geschichte
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Umbenennung des Sitzungszimmers der Fakultät in Josef-Hupka-Zimmer
Die Fakultätskonferenz der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat in ihrer Sitzung im Jahr 2014 einstimmig den Beschluss gefasst, das Sitzungszimmer der Fakultät in "Josef-Hupka-Zimmer" umzubenennen, da die Fakultät in besonderer Weise an den hervorragenden Rechtslehrer Josef Hupka erinnern möchte.
Dekanat Rechtswissenschaftliche Fakultät -
Benennung des Joseph-von-Sonnenfels-Zimmers
Die Fakultätskonferenz der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beschloss im Jahr 2020 einstimmig, das neu geschaffene Sitzungszimmer der Fakultät nach Joseph von Sonnenfels (1733–1817) zu benennen. Mit dieser Ehrung würdigt die Fakultät einen ihrer bedeutendsten Gelehrten, dessen Wirken die österreichische Rechtswissenschaft und Rechtsentwicklung nachhaltig geprägt hat.
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Gedenktafel
Im Untergeschoß des Juridicums befindet sich eine Gedenktafel, die an die Gewalt des Nationalsozialismus erinnert. Sie wurde 1988 anlässlich des 50. Jahrestages des Anschlusses an das Deutsche Reich von der Universität Wien gestiftet.
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Heinrich-Klang-Preis
Heinrich Klang (1875–1954) war ein bedeutender österreichischer Zivilrechtswissenschaftler und Herausgeber des „Klang-Kommentars“ zum ABGB. Nach seiner Verfolgung während der NS-Zeit kehrte er 1945 nach Wien zurück und prägte den Wiederaufbau der Justiz maßgeblich.
Archiv der Universität Wien -
Hans-Kelsen
Die Ausstellung „Hans Kelsen und die Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ wurde ursprünglich 2020 im Jüdischen Museum Wien gezeigt und im Oktober 2021 in die Aula des Juridicums der Universität Wien transferiert, wo sie bis 30. Juni 2024 zu sehen war.
Ouriel Morgensztern